Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Fachanwalt Spezialist
Dr. Walter Kunzmann Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren, Euskirchen und Oliver Derkorn Fachanwalt für Arbeitsrecht - Spezialist auch für Betriebsrats-Arbeit Sozialplan

Sozialplan


Ein Sozialplan ist zu vereinbaren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei jeder Betriebsänderung, sofern sie mitbestimmungspflichtig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter hat und die geplante Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft hat, § 111 BetrVG.


Sozialplan - wirtschaftlicher Ausgleich


Der Sozialplan soll die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder mildern, § 112 Abs. 1 BetrVG.


Sozialplan und Interessenausgleich


Neben dem Sozialplan ist über ein Interessenausgleich zu verhandeln. Dieser regelt das Ob und Wie der Betriebsänderung, der Sozialplan die Mittel, die betroffene Arbeitnehmer zum Ausgleich erhalten.


Sozialplan und Interessenausgleich erzwingbar


Sowohl Interessensausgleich als Sozialplan sind erzwingbar. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, hierüber zu verhandeln oder mann nicht einig wird, so kann von Arbeitsgericht eine Einigungsstelle eingesetzt werden, in der Regel auf Antrag des Betriebsrats,


Führt der Arbeitgeber die Maßnahme vor der Einigung über den Interessenausgleich durch, so muss er eine Art Schadensersatz leisten - den so genannten Nachteilsausgleich, § 113 BetrVG. In weiten Teilen Deutschlands lehnen es die Arbeitsgericht aber ab, dem Betriebsrat ein Recht anzuerkennen, die rechtswidrige Maßnahme per einstweiliger Verfügung zu verhindern. Die einzelnen Landesarbeitsgerichte entscheiden dies unterschiedlich.


Sozialplan und Interessenausgleich als Paket


Dennoch existiert stets die Sanktion des Nachteilsausgleichs. Deshalb sind Arbeitgeber daran interessiert, schnell einen Interessenausgleich zu erzielen. Der Sozialplan mag warten. Für den Betriebsrat ist die Interessenlage gerade umgekehrt: den Interessenausgleich und die Maßnahme kann er auf Dauer nicht verhindern und hier nur mäßig Einfluss nehmen. Er kann aber erreichen für einen zügigen Abschluss des Interessenausgleich auch einen gut dotierten Sozialplan zu erreichen. Deshalb werden in der Praxis Interessenausgleich und Sozialplan gemeinsam vereinbart. Der Interessenausgleich enthält dann häufig nur die Regelung, dass der Arbeitgeber diese Maßnahme beabsichtigt und der Betriebsrat sie hinnimmt, dafür aber ein Sozialplan vereinbart wird.

Home
Abfindung
Abmahnung
Abwicklungsvertrag
Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag
Beendigung
Befristung
Beratung
Beratungshilfe
Beschäftigungsgesellschaft
Betriebsrat
Betriebsrat und Insolvenz

Betriebsratswahl

Betriebsrente

Einigungsstelle

Fachanwalt
Honorar
Impressum
Insolvenz des Arbeitgebers
Kontakt
Kündigung
Kunst

Nachteilsausgleich

Presse
Prozesskostenhilfe
Unsere
Rechtsanwälte
Rechtsschutzversicherung
Sozialplan
Sozialrecht
Transfergesellschaft
Wettbewerbsverbot
Zeugnis

Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Beratung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung verhaltensbedingt betriebsbedingt
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Abwicklungsvertrag Sozialplan
home
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Krankheit schwerbehindert
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Zeugnis Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Mitbestimmung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Betriebsvereinbarung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Freizeitausgleich
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Betriebsrat Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Arbeitszeit
Tel. 02421 9947190
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Urlaub
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Interessenausgleich