Betriebsratswahl
Kein Arbeitgeber ist gehalten, seinerseits die Wahl eines Betriebsrats zu veranlassen. Solange in der Belegschaft nicht der Wunsch nach einem Betriebsrat so stark wird, dass die zur Wahl erforderlichen Schritte eingeleitet werden, so lange gibt es keinen Betriebsrat. Und es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, die Betriebsratswahl durchzuführen. Er muss allerdings für die Betriebsratswahl die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Ohne Wahl des Betriebsrats - kein Sozialplan
Spätestens bei Massenentlassungen oder gar bei der Insolvenz rächt sich der Verzicht auf einem Betriebsrat. Denn ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan.
Besteht ein Betriebsrat, so muss auch wieder eine Neuwahl stattfinden. Diese Wahl wird vom Wahlvorstand geleitet. Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit muss der amtierende Betriebsrat einer Wahlvorstand bestellen.
Fehler bei Betriebsratswahl bremsen den neuen Betriebsrat aus
Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist sehr fehlerträchtig. Hier kann es zu kräftigen Konflikten kommen, etwa weil der Arbeitgeber mit dem Ergebnis der Betriebsratswahl nicht einverstanden ist, wer sich vielleicht andere Betriebsräte gewünscht hätte. Das verzögert und behindert die Arbeit des neuen Betriebsrats nach durchgeführter Wahl erheblich.
Der Weg zur Betriebsratswahl ohne Fehler
Um eine fehlerfreie Betriebsratswahl zu erreichen, empfehlen wir zwei Maßnahmen:
Bevor der Betriebsrat einen Wahlvorstand bestellt, lohnt es sich, eine Kurzschulung zu veranstalten. Nach unseren Erfahrungen genügt hierfür ein Workshop von 2-3 Stunden.
Wichtiger noch für eine erfolgreiche Betriebsratswahl ist die Schulung das Wahlvorstands. Er muss für die schwierigen Fragen vorbereitet sein, zum Beispiel welche Mitarbeiter nicht in die Wählerliste gehören, weil sie leitende Angestellten sind. Das kann oft schwierige Abgrenzungsfragen für den Wahlvorstand mit sich bringen. Auch geht es um eine korrekte Ausschreibung der Betriebsratswahl. So müssen die Wahlvorschläge überprüft werden, ob sie überhaupt zulässig sind. Wie ist zu reagieren, wenn Einsprüche gegen die Wählerlisten erhoben werden? Sind Leiharbeitnehmer in die Wählerlisten aufzunehmen und ab wann?
Unser Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Derkorn, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Betriebsratsschulung. Ebenso berät er Betriebsräte, teilweise in Dauermandaten, die schon über viele Jahre laufen.
Konkret ist unser Angebot also individuelle Schulungen des Betriebsrats und des Wahlvorstandes und begleitende Beratung während der Wahl.
Wir stimmen unsere Leistungen ganz auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes, des Betriebsrats und auf das Vorwissen der Teilnehmer ab. So wird für die Betriebsratswahl das erforderliche Wissen effektiv vermittelt.
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