Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung
Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung Fachanwalt Spezialist
Dr. Walter Kunzmann Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren, Euskirchen und Oliver Derkorn Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zeugnis


Arbeitszeugnisse sind für Arbeitnehmer sehr wichtig. - Für Arbeitgeber sind sie dies natürlich auch, falls sie so leichtgläubig waren, und die Zeugnisse unbesehen der Personalauswahl zugrunde legten. Das tun aber immer weniger Arbeitgeber.


Streitigkeiten über Zeugnisinhalte sind jedoch sehr unerquicklich, auch weil für die Arbeitnehmer dabei wichtige Zeit vergeht. Was nützt es ihm aufgrund eines Gerichtsurteils nach zwei Jahren ein hervorragendes Zeugnis zu erhalten? Die verlorene Zeit und den dadurch möglicherweise entstandene Schaden erhält er von niemandem ersetzt.


Wer um sein Arbeitszeugnis bei Gericht streitet, hat deshalb immer schon verloren.


Der Zeitpunkt der Verhandlung über das Zeugnis entscheidet


Wir sind deshalb im Interesse des Mandanten bestrebt, bei Kündigungs- oder anderen Beendigungsstreitigkeiten das Zeugnis rechtzeitig mit zu erledigen. Hier erreichen wir schnelle und bessere Ergebnisse: der Arbeitgeber steht noch unter dem Druck des Problems, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und nicht zu teuer zu beenden. Das lässt er an einer Formulierung im Zeugnis kaum scheitern.


Steht das Ende des Arbeitsverhältnis erst fest, werden Zeugnisstreitigkeiten unerquicklich.


Arbeitszeugnis mit persönlicher Note


Bei Zeugnissen ist für uns sehr wichtig, dass diese nicht wie von der Diskette oder aus dem Internet gezogen wirken, sondern individuelle Ausprägungen haben, insbesondere auch die Tätigkeit des Mandanten möglichst informativ beschrieben ist. Dies ist oft wichtiger als ein inflationär abgenutztes “stets zu unserer allervollsten Zufriedenheit”



Anspruch an den Inhalt des Zeugnisses


Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt und ihn in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.


Der Teufel liegt bekanntlich auch hier im Detail, nicht nur in provozierenden Formulierungen wie „interessierte sich sehr für die Aufgabenstellung“ (statt: „erledigte die Aufgaben zügig“).


Wird um das Zeugnis bei Gericht gestritten, so muss der Arbeitnehmer die Güte seiner Leistung beweisen, falls diese über dem Durchschnitt liegen soll. Bei Gericht mehr als „befriedigend“ zu erreichen, ist also ein schwieriges Unterfangen, aber nicht aussichtslos. Besser ist es immer, sich rechtzeitig um sein Zeugnis zu kümmern.

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