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Dr. Walter Kunzmann Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren, Euskirchen und Oliver Derkorn Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beratungshilfe


Die Beratungshilfe übernimmt die Anwaltshonorare, wenn ein Bürger selbst finanziell nicht in der Lage ist, seine Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für die außergerichtliche Durchsetzung seiner Rechte. Aber auch wenn ein Gerichtsverfahren notwendig ist, hilft der Staat: hier tritt an die Stelle der Beratungshilfe die Prozesskostenhilfe, auch häufig unter Juristen als PKH abgekürzt.

 

Beratungshilfe hat zwei Voraussetzungen:

Die “Armut” des Mandanten und

die anwaltliche Beratung muss erforderlich sein.

Die Beratungshilfe wird unabhängig von den Erfolgsaussichten gewährt. Auch wer total im Unrecht ist, kann sich das zumindest von einem Anwalt erläutern lassen.


Armut

Die Grenzen der Armut sind nicht sehr eng gezogen. Selbst Alleinstehende ohne Kinder mit durchschnittlichem Einkommen haben noch Chancen, als “arm” im Sinne der Beratungshilfe anerkannt zu werden.

Maßgebend ist das Nettoeinkommen, aber es werden weiter berücksichtigt die Unterhaltslasten, die Kosten für Wohnung mit Heizung und für Kredite. Deshalb wird Beratungshilfe häufig bewilligt.


Erforderlichkeit


Früher verhielten sich die Gericht sehr korrekt und verhalfen jedem zu seinem rechtlichen Schutz. Neuerdings regiert hier der Sparkommissar. Es gibt eine Anweisung, Beratungshilfe abzulehnen, wenn es zum Beispiel gegen eine Behörde geht wie Sozialamt oder Arbeitsagentur. Da könne man sich ja von denen beraten lassen, also vom Gegner. Wir können uns nicht vorstellen, dass eine solche Praxis rechtmäßig ist und wir werden dagegen vorgehen. Sonst wird demnächst auch die Ansicht vertreten, man könne ja den Arbeitgeber um Beratung bitten, ob die von ihm erklärte Kündigung rechtmäßig ist.

Verfahren

Das örtlich zuständige Amtsgericht stellt einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus. Dieser wird dem Anwalt gegeben, zusätzlich sind an diesen 10,00 EUR als eine Art Selbstbeteiligung zu bezahlen.


Lehnt das Gericht den Schein ab, so kann der Rechtsanwalt es noch einmal versuchen. Wir raten deshalb dringend, sich nicht vom Amtsgericht abwimmeln zu lassen. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen die Ablehnung schriftlich gibt, alles andere übernehmen wir dann.

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