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Kündigungsschutz In der Lockerung des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sehen viele Politiker und Lobbyisten die Wunderwaffe im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Wir haben da unsere Zweifel. Aber deren ständige Kampf zeigt, wie wichtig der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ist. Denn sie würden nicht dauernd am Kündigungsschutz herum sägen, wenn sie den Kündigungsschutz nicht fürchteten. Was heißt das eigentlich: arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz? Wir Juristen sprechen gern in abstrakten Begriffen. Ein solcher Begriff ist das Dauerschuldverhältnis. Die bekanntesten sind Ehe, Miete, Darlehen, Dienstvertrag und als sein Unterfall das Arbeitsverhältnis. Aber nichts währt ewig. So muss auch ein Dauerschuldverhältnis irgendwie beendet werden. Zumeist ist dafür die Kündigung vorgesehen - so bei Miete, Darlehen, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag. Daneben gibt es die Möglichkeit von Aufhebungsverträgen und als Zwitter von Aufhebungsvertrag und Kündigung, die Kündigung mit Abwicklungsvertrag. Diese Lösungen werden immer noch von Arbeitgebern vorgeschlagen. Sie sind aber niemals vorteilhaft, auch für Arbeitgeber er sind sie oft ein Kuckucksei, das sie sich selbst ins Nest legten. Kündigungsschutz im Arbeitsrecht - und anderswo Häufig bedarf aber einer der Vertragspartner des sozialen Schutzes. Deshalb gibt es Mietrecht wie im Arbeitsrecht den Kündigungsschutz: Der Vermieter und der Arbeitgeber können nicht nach ihrem Belieben kündigen. Allgemeiner Kündigungsschutz Es gibt den allgemeinen Kündigungsschutz in Betrieben, derzeit ab 5 oder 10 Mitarbeitern und nach einem sechs Monate dauernden Arbeitsverhältnis. Sonderkündigungsschutz Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz für werdende Mütter, im Erziehungsurlaub, für Schwerbehinderte, Betriebsräte usw.. Und es gibt noch Kündigungsschutz für ein paar ganz exotische Fälle. Funktion des Kündigungsschutzes In der Praxis hat der Kündigungsschutz die Funktion, den Arbeitsplatz zu sichern. Die funktioniert auch, weil Arbeitgeber es sich reiflich überlegen, ehe sie Kündigungen aussprechen. Der Schutz vor Entlassungen wird weniger durch das Arbeitsgericht gegeben sondern vor allem durch die gründliche Überlegungen des Arbeitgebers. Außerdem ist Kündigungsschutz wichtig zum Schutz sonstiger Rechte. Welcher Arbeitnehmer wird schon auf Vergütung der Überstunden oder seine Rechte auf Weiterbildung beharren, wenn eine Kündigung jederzeit ohne Grund möglich ist. Zwar gibt es auch dann Möglichkeiten, sich zu wehren, aber es ist mühsamer. Wichtig: nur drei Wochen Zeit für Kündigungsschutz-Klage Nach Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erheben. Sonst ist die Kündigung in aller Regel wirksam. Nur in Ausnahmefällen kann dem Arbeitnehmer nach den drei Wochen noch von einem versierten Fachanwalt zum Kündigungsschutz verholfen werden. Allerdings verhilft die Kündigungsschutzklage selten wieder zum Arbeitsplatz. Nach unserer Erfahrung führen allenfalls 10 Prozent der Kündigungsschutzklagen zum gesetzlichen vorgesehenen Ergebnis: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In ca. 80 Prozent ist das Ergebnis eine gute Abfindung und ein exzellentes Zeugnis. |
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