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Abmahnung



Abmahnung ist für unser auch ein Synonym für Aberglauben im Arbeitsrecht: es gibt kaum ein Begriff, mit dem so viele populäre Irrtümer verbunden sind:


Drei Abmahnungen = eine Kündigung?


Eine solche Automatik gibt es nicht.

 

"Ich muss mich gegen eine Abmahnung wehren, sonst gebe ich alles zu."

Auch dies trifft nicht zu. Mehr dazu in unserem Artikel „Drei Ecken ein Elfmeter“, den wir für den

Euskirchener Wochenspiegel schrieben.


Abmahnung - was ist das genau?

Abmahnung heißt nichts anderes, als dass man das Verhalten seines Vertragspartners als nicht vertragsgerecht rügt und dass man mit Konsequenzen – eben die Kündigung – droht.


Klage gegen Abmahnung?


Man kann gegen eine Abmahnung beim Arbeitsgericht klagen. Dies ist aber nicht immer sinnvoll.

Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, ob eine Kündigung wirksam ist, das alles kann dann im Streit um die Kündigung geklärt werden. Es gilt nicht der Grundsatz, dass ein Schweigen ein Geständnis ist.


Abmahnungen meistens unwirksam


Die meisten Abmahnungen sind bereits aus formellen Gründen unwirksam. Es lohnt sich, hierzu eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Danach schläft man wieder ruhiger. Eine solche Beratung ist von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt.


Hier geht es insbesondere darum, rechtzeitig die Weichen für künftige Konflikte zu stellen - will man am Arbeitsverhältnis festhalten oder lieber sich zu optimalen Bedingungen lösen (Abfindung)?

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