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Presse


Die Verschwiegenheit des Rechtsanwalts ist die Basis seiner Arbeit. Die Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheit ist strafbar. Der Anwalt darf nicht als Zeuge aussagen ohne Einverständnis seines Mandanten. Und er darf auch sonst nichts, außer schweigen.


Jeder Rechtsanwalt, der Anstand und Ethos hat, schweigt. Keinesfalls informiert er die Presse. So halten wir es, auch wenn der Fall für Bild und Express oder die juristischen Fachzeitschriften noch so interessant sein mag. Wir sind entsetzt, wenn wir von Kollegen hören, zum Beispiel Strafverteidigern, dass es ihnen wichtiger ist, ihren Namen in der Boulevardpresse zu lesen, auch wenn dem Mandanten eher an einer diskreten Erledigung des Verfahrens liegt. Wenn man es ihnen nachweisen könnte, wäre ihre Zulassung als Rechtsanwalt in Gefahr.


Unsere Pressearbeit - Teil 1


Nur manchmal wollen es die Mandanten gerade anders herum. Die Publizität kann zur Interessendurchsetzung hilfreich sein. Nur dann informieren wir die Presse, nur nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten, selbstverständlich.


Unsere Pressearbeit - Teil 2


Aber wir arbeiten mit der Presse auf andere Weise zusammen. So verfassen wir regelmäßig informative kurze Artikel zu allgemein interessierenden Fragen des Arbeitsrechts.


Eine Auswahl findet sich demnächst hier.

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