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RechtsschutzversicherungDie Notwendigkeit von Rechtsschutzversicherungen ist umstritten. Für viele gehört die Rechtsschutzversicherung zur Grundausstattung eines Versicherungsschutzes. Andere meinen, sie sei entbehrlich. Rechtsschutzversicherung selbst für RechtsanwälteWir als Rechtsanwälte haben eine Rechtsschutzversicherung, auf Grund unserer praktischen Erfahrungen sind wir davon überzeugt, dass selbst wir sie brauchen. Obwohl wir ja häufig uns selbst beraten, weil wir in vielen juristischen Bereichen uns auskennen. Und obwohl wir ja keine Anwaltskosten bezahlen müssen, wenn wir selbst unsere Interessen vertreten. Dennoch haben wir eine Rechtsschutzversicherung. Denn wir wissen, dass wir unsere Ansprüche umfassender durchsetzen können, wenn wir keine Rücksicht auf das Kostenrisiko nehmen müssen. Und der Ausgang eines Verfahrens ist selten vorhersehbar. Bei Gericht und auf Hoher See ist man vor Überraschungen nie sicher. Und sei es nur, weil im Arzthaftungsprozess ein Gutachten oder mehrere eingeholt werden und man dann erst weiß, ob ein Anspruch durchsetzbar ist. Kritik der Rechtsschutzversicherung Die Gegner der Rechtsschutzversicherung meinen, sie sei überflüssig. Wenn man den Prozess gewinnt, habe der Gegner ja die Kosten zu tragen. Das ist so nicht richtig: Anwaltskosten und Gerichtskosten muss jeder zunächst selbst bezahlen, ohne Gerichtskostenvorschuss werden die meisten Gerichte gar nicht tätig - beim Arbeitsgericht allerdings ist kein Vorschuss erforderlich. Und der Mandant hat seinen Anwalt zu vergüten. Was beim Sieg bleibt, ist ein bloßer Erstattungsanspruch. Der ist aber nur realisierbar, wenn der Gegner zahlungsfähig ist. An den Pfändungsfreigrenzen endet jeder Erstattungsanspruch. Und wer weiß schon vorab, wie der Rechtsstreit ausgeht! Wer verliert, hat entweder sich geirrt oder er prozessierte, um sich vor der Zahlung zu drücken. Rechtsschutzversicherung hilft bei ungewissen AnsprüchenAußerdem kann man mit einer Rechtsschutzversicherung versuchen, auch ungewisse Ansprüche durchzusetzen. Beim Beginn einer Kündigungsschutzklage sind ja die Argumente des Arbeitgebers noch nicht bekannt. Die Qualität seiner Beweismittel ist nicht vorhersehbar. Schlechte Praxis mancher Rechtsschutzversicherung In der Praxis sind viele Rechtsschutzversicherung jedoch sehr zurückhaltend. Sie wollen ja ihre Leistungen beschränken, um ihren Gewinn zu erhöhen. Massiv macht sich dies bemerkbar, wenn die Rechtsschutzversicherung neuerding eigene Beratungsleistungen anbieten. Als so genanntes Schadensmanagement werden hier häufig berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer vernichtet. Auch von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Anwälte schielen oft danach, bald wieder ein Mandat vermittelt zu erhalten. Hier ist dringend nach Gesellschaft zu differenzieren. Nicht alle Rechtsschutzversicherung sind schlecht, einige regulieren ausgesprochen fair. Und manche Rechtsschutzversicherung verändert sich im Laufe der Zeit. So war eine Rechtsschutzversicherung früher wirklich “Anwalts Liebling” und der Engel der Mandanten. Dann wurde sie von einer anderen Rechtsschutzversicherung übernommen und änderte ihre Praxis spürbar. Ein häufiger Konflikt mit den Rechtsschutzversicherung dreht sich um Aufhebungsverhandlungen. Manche Rechtsschutzversicherung lehnt die Deckung ab, wenn der Arbeitgeber nur mit einer Kündigung droht. Gerade in der Phase, wo dringend Schutz geboten ist, klappen sie den Regenschirm zu. Andere sind hier verständiger und leisten, zumindest wenn sie rechtzeitig gefragt werden. Üblicherweise übernehmen Rechtsanwälte den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung, obwohl dies streng genommen ein zusätzliches Mandat wäre. Wie die meisten anderen Rechtsanwälte berechnen dies nur, wenn wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, weil der Streit mir der Rechtsschutzversicherung ausufert. Wir werden besonders krasse Beispiele von unberechtigten Leistungsverweigerungen hier publizieren, damit Interessenten wissen können, welche Rechtsschutzversicherung unfair ist. |
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