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Dr. Walter Kunzmann Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren, Euskirchen und Oliver Derkorn Fachanwalt für Arbeitsrecht - Spezialist Abfindungen

Abwicklungsvertrag


Der Abwicklungsvertrag, auch Abwicklungsvereinbarung genannt, wurde wohl von einem Bonner Rechtsanwalt erfunden, um die mit einem Aufhebungsvertrag verbundenen sozialrechtlichen Nachteile - vor allem Verlust von Arbeitslosengeld - zu vermeiden. Die Umgehung des Gesetzes war ausdrücklich erklärtes Ziel. Es wurde zwar nicht in den Abwicklungsvertrag geschrieben, dass er das Gesetz umgehen soll. Aber in jedem Aufsatz in juristischen Fachzeitschriften wurde erläutert, dass der Abwicklungsvertrag das Gesetz umgehen soll.


Der Abwicklungsvertrag als Gesetzesumgehung


Der Abwicklungsvertrag als Gesetzesumgehung, und das auf dem Marktplatz noch öffentlich ausposaunt - das konnte nicht lange gut gehen. Erst recht, wenn man dies öffentlich bekannt macht.


Also: bei einem Abwicklungsvertrag spielt die Agentur für Arbeit nicht mit, eher akzeptiert sie manchmal den Aufhebungsvertrag.


Sperrzeit als Risiko des Abwicklungsvertrags


Das Risiko ist sicher: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG).


Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat dieses Risiko noch verschärft: wer nach einer Kündigung sich außergerichtlich auf eine Abfindung einigt, wirkt an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird für mindestens 12 Wochen gesperrt. Also unser klarer Rat: Finger weg vom Abwicklungsvertrag.


Paradox ist nur: keine Sperre erhält, wer eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung hin nimmt, ohne sich zu wehren. Nur wenn er zusätzlich eine Abfindung aushandelt, wird eine Sperrzeit festgestellt. Möglicherweise ändert das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung auch wieder.


Alternativen zum Abwicklungsvertrag


Natürlich haben wir neue Wege entdeckt, die Probleme ohne Abwicklungsvertrag doch zu lösen. Aber, wir bitten um Verständnis: über die Alternativen zum Abwicklungsvertrag sprechen wir gerne, aber nur unter vier Augen. Wir haben kein Bedarf, durch eine öffentliche Diskussion unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.


Also: Abwicklungsverträge oder Abwicklungsvereinbarungen sind nicht zu empfehlen, man sollte besser die Finger vom Abwicklungsvertrag lassen.

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