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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und Düren

Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrenten

Betriebsrenten als Leistung der betrieblichen Altersversorgung haben im Rahmen der gesamten Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland einen bedeutenden Platz erlangt.

Ob die betriebliche Altersversorgung insoweit die in sie gesetzten hohen Erwartungen erfüllen wird, kann nur die Zukunft zeigen.

Letzten Endes kann sie an die Betriebsrentner nur ausschütten, was andere dafür erwirtschaften.

Das Gesetz definiert betriebliche Altersversorgung als Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, zugesagt vom Arbeitgeber.

Durchführungswege

Bei der betrieblichen Altersversorgung werden verschiedene Durchführungswegen unterschieden. Da gibt es zum einen die direkte Zusage des Arbeitgebers, später Leistungen zu gewähren (Direktzusage), Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Insolvenzsicherung

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, deren Leistungsfähigkeit vollständig oder ganz entscheidend von der Solvenz des Arbeitgebers abhängen, werden gesetzlich durch die Insolvenzsicherung des Pensionsicherungsvereins geschützt. Dieser Pensionsicherungsverein, als Versicherung in der Form des VVaG, wird von allen Arbeitgebern finanziert, die eine betriebliche Altersversorgung in seinem Schutzbereich unterhalten.

Vergleichbar wie beim Einlagensicherungsfond der deutschen Banken stellt sich natürlich hier auch die Frage, wie leistungsfähig dieser Pensionsicherungsverein sein wird, sobald nicht nur die Insolvenz einzelner Unternehmen die Leistungspflicht des Pensionssicherungsvereins auslöst. Es bleibt nur zu hoffen, dass wir die Frage der Belastungsfähigkeit des Systems dieses Pensionssicherungsvereins in der Praxis nie beantwortet sehen werden.

Auszehrungsverbot

Das gesetzliche Auszehrungsverbot (§ 5 BetrAVG) schützt nicht vor der Anrechnung steigender Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Höhe der Betriebsrenten.

Anpassungspflicht - Dynamisierung der Betriebsrenten

Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu prüfen. Damit soll gesichert werden, dass die Betriebsrenten nicht ab Beginn der Zahlung eingefroren bleiben können.

Kritische Prüfung alternativer Angebote

Viele Modelle der betrieblichen Altersversorgung konkurrieren mit anderen Formen der Kapitalanlage und der Einkünftesicherung für das Alter.

Welche Modelle hier wirklich zukunftssicher, das heißt ertragstark und risikoarm sind, wird sich erst am Ende zeigen können. Angesichts der großen Verdienstchancen der Anbieter solcher Leistungen und der attraktiven Prämien für vermittelnde Versicherungsagenten und entsprechend engagierten Verkaufsmethoden besteht Anlass, eine Vielzahl von Angeboten nochmals kritisch zu überprüfen, gerade wenn sie im Wege der Direktversicherung oder Gehaltsumwandlung letztlich voll im Risikobereich der Arbeitsnehmer angesiedelt bleiben.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Oliver Derkorn ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist unser Spezialist für Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung und führte schon mehrere Revisonsverfahren zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vor dem Bundesarbeitsgericht.

Und seit 2014 ist er auch Fachanwalt für Sozialrecht.

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