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BetriebsräteFür Betriebsräte bieten wir zum einen die unfassende Beratung an, also die begleitende juristischen Unterstützung bei der laufenden Tätigkeit. Erfahrungsgemäß sucht kaum ein Betriebsrat die streitige Auseinandersetzung, aber immer sollte man sie nicht vermeiden: dann werden wir natürlich auch in der Einigungsstelle und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aktiv.
Unsere Tätigkeit ist für den Betriebsrat praktisch stets kostenfrei, da der Betriebsrat einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat. Andererseits sind unsere Honorare in diesem Bereich nicht so unverschämt hoch, dass die Arbeitgeber diese als unangemessen beanstanden können. (Es bewegt sich im Rahmen des üblichen, seine Rechtsanwälte sind kaum billiger) Sollte ein Betriebsrat Probleme haben, so empfiehlt es sich zunächst, bevor irgendwelche Beschlüsse gefasst werden, einfach mal bei uns anzurufen. Wir können uns das Problem zunächst einmal anhören und dann den richtigen Weg zur optimalen Betriebsratsunterstützung finden. Dieses Thema ist so traurig, es müsste hier schwarz auf schwarz stehen: Betriebsrat und Insolvenz:Auf diese Situation kann kaum ein Betriebsrat vorbereitet sein. Natürlich kommt kaum mal eine Insolvenz aus heiterem Himmel, dass “der Laden nicht so richtig läuft”, blieb dem Betriebsrat nicht verborgen.
Aber dann sitzt der Schock tief, der Insolvenzverwalter tritt an, nimmt Sachkompetenz in Anspruch, “wenn Sie das nicht unterschreiben, spielen die Banken bei der Sanierung nicht mehr mit” und vierzehn Tage später, wenn alles schon unterschrieben ist wie vom Verwalter gewünscht, fragt sich manch ein Betriebsrat, ob er sich nicht kräftig über den Tisch ziehen ließ. Natürlich muss in der Insolvenz oft schnell gehandelt werden, aber nicht überstürzt: Auf sachkundigen Rat kann der Betriebsrat hier nicht verzichten und ein redlicher Insolvenzverwalter wird dies nicht behindern.
Also: bevor ein Interessenausgleich im Insolvenzverfahren vereinbart ist, Kündigungen abgesegnet wurden, aber kein zufriedenstellender Sozialplan in der Insolvenz existiert, dann sollte der Betriebsrat nicht mehr ohne anwaltlichen Rat handeln. Warum sollte der Betriebsrat hektisch werden, nur weil der Insolvenzverwalter oder die Geschäftsführung dies wünscht? Hätten die nicht früher kommen und informieren können? Zu diesem Thema betreiben wir eine ausführliche Website, die sich ausgiebig dem Thema Arbeitsrecht und Insolvenz des Arbeitgebers widmet. |
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