Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe übernimmt die Gerichtskosten und die Anwaltshonorare, wenn ein Bürger selbst finanziell nicht in der Lage ist, seine Kosten zu tragen. Dies gilt für die gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte.

Aber auch außergerichtlich hilft der Staat: Die Beratungshilfe tritt hier an Stelle der Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe wird auch häufig unter Juristen als PKH abgekürzt.

Prozesskostenhilfe hat zwei Voraussetzungen:

Die Prozesskostenhilfe hieß deshalb früher auch Armenrecht.

Armut

Arm ist eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

Armut für Prozesskostenhilfe Domplatte Köln

Jongleur auf der Domplatte Köln - Prozesskostenhilfe möglich

Die Grenzen der Armut sind nicht sehr eng gezogen. Selbst Alleinstehende ohne Kinder mit durchschnittlichem Einkommen haben noch Chancen, als "arm" im Sinne der Prozesskostenhilfe anerkannt zu werden.

Und wer nicht ganz arm ist, erhält dennoch Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung.

Maßgebend ist das Nettoeinkommen, aber es werden weiter berücksichtigt die Unterhaltslasten (vor allem also Kinder), die Kosten für Wohnung mit Heizung und für Kredite.

Deshalb wird Prozesskostenhilfe häufig bewilligt.

Hinreichende Erfolgsaussichten

Voraussetzung ist weiter, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dies wird ganz selten verneint.

Fachanwalt Arbeitsrecht Düren Euskirchen Köln Derkorn

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Schließlich darf sie nicht mutwillig sein. Eine Diskussion hierüber erlebten wir noch nie.

Zeitpunkt der Entscheidung

Das Gesetz fordert eigentlich die alsbaldige Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Dabei st aber auch die Mitwirkung der Partei erforderlich - sie muss eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben.

Dabei st aber auch die Mitwirkung der Partei erforderlich - sie muss eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben.

Auch ist die Praxis hier sehr unterschiedlich: Beim Arbeitsgericht haben wir solche Fälle praktisch nie. Im Sozialrecht schieben die Richter die Entscheidung meistens vor sich hin.

Im Arbeitsrecht scheitert also die Rechtsdurchsetzung nie an den finanziellen Verhältnissen der Mandanten.

Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung

Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und Düren