Beratungshilfe
Bei der Beratungshilfe übernimmt die Justiz die Anwaltshonorare, wenn ein Bürger selbst finanziell nicht in der Lage ist, seine Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für die außergerichtliche Durchsetzung seiner Rechte.
Auch wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, hilft der Staat: hier tritt neben die Beratungshilfe die Prozesskostenhilfe, auch häufig unter Juristen als PKH abgekürzt.
Beratungshilfe hat zwei Voraussetzungen:
- Die "Armut" des Mandanten und
- die anwaltliche Beratung muss erforderlich sein.
Die Beratungshilfe wird unabhängig von den Erfolgsaussichten gewährt. Auch wer total im Unrecht ist, kann sich das zumindest von einem Anwalt erläutern lassen. Und vielliecht findet der doch noch eine Kleinigkeit ... .
"Armut"
"Armut" ist als gesetzliche Voraussetzung definiert, wenn "der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann".
Dies ist wie bei der Prozesskostenhilfe zu ermitteln.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn
Die Grenzen der Armut sind nicht sehr eng gezogen. Selbst Alleinstehende ohne Kinder mit durchschnittlichem Einkommen haben noch Chancen, als “arm” im Sinne der Beratungshilfe anerkannt zu werden.
Typische Armut: Spenden sammeln auf der Domplatte Köln
Maßgebend ist das Nettoeinkommen, aber es werden weiter berücksichtigt die Unterhaltslasten, die Kosten für Wohnung mit Heizung und für Kredite. Deshalb wird Beratungshilfe häufig bewilligt.
Erforderlichkeit
Beratungshilfe wird nicht gewährt, so das Gesetz, wenn "nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,"
Früher verhielten sich die Gericht sehr korrekt und verhalfen jedem zu seinem rechtlichen Schutz.
Neuerdings regiert hier der Sparkommissar. Es gab eine Anweisung, Beratungshilfe abzulehnen, wenn es zum Beispiel gegen eine Behörde geht wie Sozialamt oder Arbeitsagentur. Da könne man sich ja von denen beraten lassen, also vom Gegner.
Eine solche Praxis ist nicht rechtmäßig ist.
Sonst wird demnächst auch die Ansicht vertreten, man könne ja den Arbeitgeber um Beratung bitten, ob die von ihm erklärte Kündigung rechtmäßig ist.
Verfahren
Das örtlich zuständige Amtsgericht stellt einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus. Dieser wird dem Anwalt gegeben, zusätzlich sind an diesen 10,00 EUR als eine Art Selbstbeteiligung zu bezahlen.
Lehnt das Gericht die Erteilung eines Berechtigungsscheins ab, so kann der Rechtsanwalt es noch einmal versuchen.
Wir raten deshalb dringend, sich nicht vom Rechtspfleger beim Amtsgericht abwimmeln zu lassen. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen die Ablehnung schriftlich gibt, alles andere übernehmen wir dann.