Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Rechtsschutzversicherung und Arbeitsrecht

Die Notwendigkeit von Rechtsschutzversicherungen ist umstritten. Für viele gehört die Rechtsschutzversicherung zur Grundausstattung eines Versicherungsschutzes. Andere meinen, sie sei entbehrlich.

Rechtsschutzversicherung selbst für Rechtsanwälte

Wir als Rechtsanwälte haben privat selbst eine Rechtsschutzversicherung.

Das mag überraschen. Wir selbst brauchen doch keinen Anwalt, meine viele.

"Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten."

Wir können keine Quelle finden für diese überlieferte Weisheit. Aber sie trifft zu. Wir finden auch niemandem, der dem widerspricht.

Man beauftragt einen Rechtsanwalt nicht nur wegen seiner Rechtskenntnisse.

Sondern auch, weil man einen sachkundigen Bei-Stand braucht - jemanden, der uns zur Seite steht und uns auch sagt, wenn wir einmal vielleicht im Unrecht sein könnten, man alles auch anders sehen könnte.

Auf Grund unserer praktischen Erfahrungen sind wir davon überzeugt, dass selbst wir die Rechtschutzversicherung brauchen. Obwohl wir ja häufig uns selbst beraten, weil wir in vielen juristischen Bereichen uns auskennen. Und obwohl wir ja keine Anwaltskosten bezahlen müssen, wenn wir selbst unsere Interessen vertreten.

Dennoch haben wir eine Rechtsschutzversicherung. Denn wir wissen, dass wir unsere Ansprüche umfassender durchsetzen können, wenn wir keine Rücksicht auf das Kostenrisiko nehmen müssen.

Und der Ausgang eines Verfahrens ist selten vorhersehbar.

Bei Gericht und auf Hoher See ist man vor Überraschungen nie sicher. Und sei es nur, weil im Arzthaftungsprozess ein Gutachten oder mehrere eingeholt werden und man dann erst weiß, ob ein Anspruch durchsetzbar ist.

Kritik der Rechtsschutzversicherung

Die Gegner der Rechtsschutzversicherung meinen, sie sei überflüssig. Wenn man den Prozess gewinnt, habe der Gegner ja die Kosten zu tragen.

Das ist so nicht richtig: Anwaltskosten und Gerichtskosten muss jeder zunächst selbst bezahlen, ohne Gerichtskostenvorschuss werden die meisten Gerichte gar nicht tätig - beim Arbeitsgericht und Sozialgericht allerdings ist kein Vorschuss erforderlich. Und der Mandant hat seinen Anwalt zu vergüten. Was beim Sieg bleibt, ist ein bloßer Erstattungsanspruch. Der ist aber nur realisierbar, wenn der Gegner zahlungsfähig ist. An den Pfändungsfreigrenzen endet jeder Erstattungsanspruch. Auch bei einer Insolvenz ist mit diesem Erstattungsanspruch kaum ein Blumentopf zu gewinnen.

Und im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gibt es keine Kostenerstattung in der ersten Instanz. Jeder trägt seine Anwaltskosten selbst. Und im Verfahren vor den Arbeitsgerichten gibt es keine Kostenerstattung in der ersten Instanz. Jeder trägt seine Anwaltskosten selbst.

Und wer weiß schon vorab, wie der Rechtsstreit ausgeht! Totsichere Verfahren werden selten geführt.

Rechtsschutzversicherung hilft bei ungewissen Ansprüchen

Außerdem kann man mit einer Rechtsschutzversicherung versuchen, auch ungewisse Ansprüche durchzusetzen. Beim Beginn einer Kündigungsschutzklage sind ja die Argumente des Arbeitgebers noch nicht bekannt.

Die Qualität seiner Beweismittel ist nicht vorhersehbar.

Fachanwalt Arbeitsrecht überbringt Abfindung Geldkiste

Geldkiste mit Abfindung - aus unserer Kinowerbung "Millionenabfindung"

Ungewiss bleibt auch, bo die Verhandlungen über die Abfidnung Erfolg haben werden.

Schlechte Praxis mancher Rechtsschutzversicherung

In der Praxis sind viele Rechtsschutzversicherung jedoch sehr zurückhaltend. Sie wollen ja ihre Leistungen beschränken, um ihren Gewinn zu erhöhen.

Massiv macht sich dies bemerkbar, wenn die Rechtsschutzversicherung eigene Beratungsleistungen anbietet.

Als Soforthilfe oder so genanntes Schadensmanagement werden hier häufig berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer vernichtet.

Von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Anwälte schielen oft danach, bald wieder ein Mandat vermittelt zu erhalten.

Das hängt aber nicht davon ab, ob man für den Mandanten erfolgreich war.

Entscheidend für den Versicherer ist, ob der Rechtsanwalt billig für den Versicherer war.

Nicht der Erfolg vor Gericht entscheidet, sondern die niedrigen Kosten.

Nur: für billige Rechtsanwälte muss man sich nicht versichern.

Es sind nicht unbedingt die besten Rechtsanwälte, die für Discount-Honorare sich als Büttel der Rechtsschutzversicherer verdingen.

Die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte sieht anders aus: unabhängige Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten, nicht die Interessen der auf Kosteneinsparung fixierten Rechtsschutzversicherer.

Hier ist dringend nach Gesellschaft zu differenzieren. Nicht alle Rechtsschutzversicherung sind schlecht, einige regulieren ausgesprochen fair. Wir bleiben hier unabhängig, wir empfehlen hier keinen.

Manche Rechtsschutzversicherung verändert sich im Laufe der Zeit. So war eine Rechtsschutzversicherung früher wirklich "Anwalts Liebling" und der Engel der Mandanten. Doch dann wurde sie von einem anderen Versicherer übernommen und änderte ihre Praxis spürbar.

Außergerichtlich hilft Rechtsschutzversicherung

Viele Mandanten unterliegen dem Irrtum, dass eine Rechtsschutzversicherung erst leisten muss, wenn der Fall zu Gericht geht. Dies ist meistens nicht der Fall. Nur im Sozialrecht kennen wir diese Einschränkung bei einigen Versicherern.

Entscheidend für das Eintreten der Rechtsschutzversicherung ist, ob ein Versicherungsfall vorliegt.

Ein Versicherungsfall ist dann gegeben, wenn jemand gegen Rechte oder Pflichten verstoßen haben soll.

Ein häufiger Konflikt mit den Rechtsschutzversicherung dreht sich um Aufhebungsverhandlungen. Manche Rechtsschutzversicherung lehnt die Deckung ab, wenn der Arbeitgeber nur mit einer Kündigung droht. Gerade in der Phase, wo dringend Schutz geboten ist, klappen sie den Regenschirm zu. Andere sind hier verständiger und leisten, zumindest wenn sie rechtzeitig gefragt werden.

Liegt ein Versicherungsfall vor, so muss die Rechtsschutzversicherung auch außergerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts bezahlen.

Rechtsschutzversicherung und Aufhebungsvertrag

Ein häufiger Konflikt mit den Rechtsschutzversicherung dreht sich um Aufhebungsverhandlungen.

Fachanwalt Arbeitsrecht Düren Euskirchen Köln Derkorn

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Manche Rechtsschutzversicherung lehnt die Deckung ab, wenn der Arbeitgeber nur mit einer Kündigung droht. Gerade in der Phase, wo dringend Schutz geboten ist, klappen sie den Regenschirm zu.

Andere Rechtsschutzversicherung sind hier verständiger und leisten, zumindest wenn sie rechtzeitig gefragt werden.

Aber auch die zurückhaltenden Rechtsschutzversicherer müssen bezahlen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Damit kommt es nicht auf die Größe des Rechtverstoßes.

Es lohnt sich also, das Verhalten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gründlich zu prüfen, ob man doch nicht einem einen möglichen Rechtsverstoß vorwerfen könnte. Und dann ist er schon da, der Versicherungsfall!

Schadensmeldung und Regulierung mit der Rechtsschutzversicherung

Üblicherweise übernehmen Rechtsanwälte den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung, obwohl dies streng genommen ein zusätzliches Mandat wäre.

Wie die meisten anderen Rechtsanwälte berechnen wir dies nur, wenn wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, weil der Streit mir der Rechtsschutzversicherung ausufert.

Die übliche Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung, also die Meldung des Versicherungsfalls, wird von uns nicht berechnet.

Es ist auch sinnvoll, diese Deckungsanfrage den Rechtsanwalt erledigen zulassen, weil seine Sinne dafür geschärft sein sollten, auch in heiklen Fällen den richtigen Versicherungsfall zu entdecken.

Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Kündigung Abfindung Abmahnung Kündigung

Fachanwälte für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Köln, Euskirchen und Düren