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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Dr. Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mitzuwirken, ist zwar nicht unbedingt die schönste, aber es ist mit die höchste Herausforderung, die sich für einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stellt. Dabei geht es weniger um die Wahl des richtigen Mittels - Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Es geht vor allem um die umfassende Interessenwahrung des Mandanten, auch gerade im Hinblick auf die sozialrechtlichen Folgen.

Ist der Rechtsawnalt für den Arbeitgeber tätig, so soll möglichst schnell und ohne hohen Arbeitsaufwand seitens des Betriebs das Arbeitsverhältnis beendet werden, die Kosten sollen möglichst gering sein. Aber auch die Auswirkungen auf das Betriebsklima, auf die verbleibenden Arbeitnehmer sind zu bedenken.

Das geltende Arbeitsrecht sieht jedoch keine Regelung vor, dass gegen Zahlung einer mathematisch berechenbaren Abfindung auf Wunsch des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis einfach beendet werden kann.  

Kündigungsschutz nicht Abfindungsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist auf den Schutz vor Kündigungen angelegt, also auf den Erhalt des Arbeitsplatzes.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht Oliver Derkorn

Dies wird aber auch nicht unbedingt den Interessen der Arbeitnehmer gerecht. Ist das Arbeitsverhältnis erst einmal in eine solche Krise geraten, so möchten die meisten Arbeitnehmer selbst sich beruflich verändern, wenn nur die Konditionen stimmen.

Ziel der Interessenvertretung für Arbeitnehmer

Wenn wir Arbeitnehmer vertreten ist unser Ziel

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Geldkiste mit Abfindung - aus unserer Kinowerbung

Ziel der Interessenvertretung für Arbeitgeber

Die Interessen des Arbeitgebers effektiv durchzusetzen, ist noch schwieriger. Gerade bei der Entscheidung über Kündigungen machen die Arbeitsgerichte ernst mit dem Grundsatz

Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer

Das finanzielle Risiko des Arbeitgebers wächst mit der Dauer des Prozesses: Verliert er endgültig, muss er den Lohn nachzahlen, das Arbeitslosengeld dem Arbeitsamt erstatten und seine Autorität wird durch einen zurückkehrenden Arbeitnehmer ebenfalls nicht gestärkt. Manchmal ist es wirklich das beste, eine möglichst geringe Abfindung zu bezahlen. Nur einfach immer den Regelsatz anzubieten, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss.

Ziele auf Arbeitgeberseite

Wenn wir Arbeitgeber vertreten, erstreben wir

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