Praktische Erfahrungen als Rechtsanwälte mit diesen Gegnern:
Unsere Gegner sind keine schlechteren Menschen als unsere Mandanten.
Aber sie hatten einfach Pech: sie trafen auf uns als Anwälte ihrer Gegner, unsere Mandanten.😉
Wir wollen hier niemanden an den Pranger stellen. Für uns als Rechtsanwälte ist es selbstverständlich, dass man Meinungsunterschiede kontrovers austrägt und eventuell ein Gericht anruft, damit es vermittelt oder entscheidet.
Diese Liste hier ist kein Bundeszentralregister für Straftaten und auch keine Liste nicht vertrauenswürdiger Unternehmer.
Einige wurden unsere Mandanten und viele Gegner vermittelten uns später Mandate.
Diese unvollständige Liste unserer Gegner soll nur zeigen, mit welchen Unternehmen wir besondere Erfahrungen gesammelt haben.
"Kann man mit dem reden?"
Es ist für uns als Rechtsanwälte von großem Vorteil, wenn wir den gegnerischen Rechtsanwalt, Verbandsvertreter oder dem Personalchef bereits kennen gelernt haben
Wir wissen dann, ob der eine unseren vernünftigen Argumenten zugänglich ist und schnelle pragmatische Lösungen mit zu suchen hilft.
Und von seinem Kollegen beim anderen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband bleibt uns in Erinnerung, dass der einen harten Kopf hat und erst mal versucht, ob er mit diesem Kopf nicht durch die Wand kommt.
Entsprechend stellen wir unser Verhalten dann auf den Gegner ein.
So wissen wir von dem einen Unternehmen, dass es immer akzeptiert, eine Abfindung zu zahlen.
Beratungsresistente und Erfahrungresistente
Und wir machten beim anderen Unternehmen die Erfahrung, dass die Entscheider dort niemals eine Abfindung zahlen wollen und es bevorzugen, nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dann das Zehnfache bezahlen.
Die - unvollständige - Liste unserer Gegner:
- Aldi
- AOK Rheinland/Hamburg
- Barmer
- Bauhaus AG
- Baustoffe Bünder
- Berufsgenossenschaften (vieler Branchen)
- Deutsche Post AG
- Deutsche Rentenversicherung
- DHL
- DIGA-Ingenieur GmbH & Co. KG
- DM drogeriemärkte
- Edeka - diverse Märkte
- Faßbender Tentgen
- Ford AG
- Frankenberg Catering Würselen
- GEZ
- GKD-Gebr. Kufferath AG
- HIT Handelsgruppe GmbH & Co. KG
- J. & W. Stollenwerk oHG
- kik
- Kreissparkasse Köln
- LGT Bank Frankfurt/Liechtenstein
- Lidl
- Metsä
- Miele
- Nestlé Purina
- Niederauer Mühle
- Obi (diverse Standorte)
- Paffendorf Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG
- Penny
- Pfeifer & Langen
- Procter & Gamble
- Ranstad
- Rewe
- Rewe Richartz
- Rossmann
- Stadt Düren
- Stadt Euskirchen
- Stadt Köln
- Stadtsparkasse Köln Bonn
- Techniker Krankenkasse
- Telekom
- Versorgungswerke (unter anderem der Rechtsanwälte, der Ärzte und der Zahnärzte)
- WDR
- Zentis
Wir helfen gerne!
Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:
Rufen Sie uns doch einfach an:
02251970080.
Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches
Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.
E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.
Abweichende Meinung? - Gerne!
Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.
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Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.
Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.