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Fachanwalt für ArbeitsrechtSpezialisierung - zur Sicherung der Qualität Wir sind der Überzeugung, dass für unsere Mandanten gute Arbeit zu leisten nicht ohne Spezialisierung und ständige Fortbildung möglich ist. Auch legen wir wert auf eine gemischte Altersstruktur: die frischen Kenntnisse der jüngeren Kollegen und die Erfahrung der bereits länger praktizierenden Rechtsanwälte erweisen sich bei intensivem internem Austausch und Zusammenarbeit als eine ideale Kombination. Ein Ausweis der Spezialisierung ist die Bezeichnung „Fachanwalt“.
Fachanwaltdarf sich ein Rechtsanwalt nur nennen auf Grund eines Beschlusses der Rechtsanwaltskammer. Der ergeht nur, wenn der Rechtsanwalt bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllt:
Fachanwalt bleiben kann man nur, wenn man der Kammer gegenüber nachweist, dass man regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnahm. Bevor der Vorstand der Rechtsanwaltskammer entscheidet, wird der Antrag des Rechtsanwalts von einem Ausschuss begutachtet, der sich eine Auswahl der bearbeiteten Fälle vorlegen lässt. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind selbst Fachanwälte. Niemand sagt ihnen nach, dass sie besonders großzügig seien bei der Zulassung ihrer eigenen Konkurrenten. Während es bis 1987 lediglich den Fachanwalt für Steuerrecht gab, wurden die Fachgebiete zunächst auf Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht erweitert. Heute gibt es außerdem die Fachanwälte für Familienrecht und Strafrecht. Mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen darf kein Anwalt führen. Um die Fachanwaltsbezeichnung zu behalten, muss der Anwalt jedes Jahr der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er Fortbildungsveranstaltungen besuchte. Entsprechend der Spezialisierung unserer Kanzlei haben wir so früh wie möglich die Fachanwaltsbezeichnungen erworben. Kein junger Kollege fängt bei uns an, ohne sofort die Lehrgänge und Prüfungen abzulegen. Alle Rechtsanwälte in unseren Büros sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. |
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